Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB-Entwurf für Leistungen der ALTI-CON GmbH. Stand: Juli 2026.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Angebote, Verträge und Leistungen der ALTI-CON GmbH, Am Vorwerk 26b, 99310 Arnstadt / OT Angelhausen-Oberndorf. Sie gelten insbesondere für Höhenarbeiten, Industrieklettern, Rettungskonzepte, Absturzsicherung, Zugangskonzepte, Prüf-, Beratungs- und Schulungsleistungen sowie den Verkauf von PSA- und Rope-Access-Ausrüstung.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ALTI-CON ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Vertragsschluss
Angebote von ALTI-CON sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Annahme eines Angebots in Textform oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.
3. Leistungsumfang
Maßgeblich für Umfang, Termine und Vergütung der Leistung sind Angebot, Leistungsbeschreibung, Auftragsbestätigung und etwaige Anlagen. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer Abstimmung in Textform und können zu angepassten Terminen und Kosten führen.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Zugänge, Genehmigungen, Ansprechpartner und Sicherheitsunterlagen rechtzeitig bereit. Dazu gehören insbesondere Angaben zu Gefährdungen, Anlagenzustand, Betriebsabläufen, Rettungswegen und örtlichen Sicherheitsvorgaben.
Verzögerungen oder Mehraufwand, die aus fehlender oder verspäteter Mitwirkung entstehen, können gesondert berechnet werden.
5. Sicherheit und Einsatzbedingungen
ALTI-CON ist berechtigt, Arbeiten zu unterbrechen oder nicht aufzunehmen, wenn die sichere Durchführung nicht gewährleistet ist. Dies gilt insbesondere bei ungeklärten Gefahren, ungeeigneten Anschlagpunkten, unzureichenden Rettungsmöglichkeiten, extremen Witterungsbedingungen oder fehlenden Freigaben.
6. Schulungen
Schulungstermine, Inhalte, Teilnehmerzahlen, Voraussetzungen und Schulungsorte ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Teilnehmer müssen die erforderliche persönliche Eignung und die vorgeschriebene Ausrüstung mitbringen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
ALTI-CON kann Teilnehmer aus Sicherheitsgründen von praktischen Übungen ausschließen, wenn eine sichere Teilnahme nicht möglich ist.
7. Preise und Zahlung
Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
8. Terminverschiebung und Stornierung
Terminverschiebungen sind frühzeitig abzustimmen. Bereits entstandene Kosten, reservierte Einsatzzeiten, beschafftes Material oder Fremdkosten können berechnet werden, wenn Termine aus Gründen verschoben oder abgesagt werden, die ALTI-CON nicht zu vertreten hat.
9. Ausrüstung und Verkauf
Beim Verkauf von PSA- und Rope-Access-Ausrüstung bleiben gelieferte Waren bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der ALTI-CON GmbH. Produktangaben, Herstellerhinweise, Gebrauchsanleitungen und Prüfvorgaben sind vom Käufer zu beachten.
10. Mängel und Haftung
Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel unverzüglich mitzuteilen. ALTI-CON erhält Gelegenheit zur Prüfung und Nachbesserung. Für Schäden haftet ALTI-CON nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ALTI-CON nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
11. Konzepte und Unterlagen
Von ALTI-CON erstellte Gefährdungsbeurteilungen, Zugangskonzepte, Schulungsunterlagen, Zeichnungen, Checklisten und Dokumentationen dürfen nur für den vereinbarten Zweck genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte oder Bearbeitung ist nur mit Zustimmung von ALTI-CON zulässig, soweit keine gesetzlichen Pflichten entgegenstehen.
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden verarbeitet, soweit dies für Anfragebearbeitung, Vertragsdurchführung, Schulungsorganisation, Dokumentation, Abrechnung und gesetzliche Pflichten erforderlich ist.
13. Verbraucherstreitbeilegung
ALTI-CON ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der ALTI-CON GmbH. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.